Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Brandlands GmbH

1 Geltungsbereich

  1. Lieferungen, aktuelle und auch zukünftige, erfolgen stets und ausschließlich zu den vorliegenden Bedingungen.
  2. Entgegenstehende oder divergierende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.
  3. Auch Nebenabreden und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen, um Wirksamkeit zu erlangen, schriftlich vereinbart werden.

2 Angebot und Vertragsschluss

  1. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentum-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
  2. Von der Brandlands GmbH zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der der Brandlands GmbH. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügungsstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der der Brandlands GmbH. Sämtliche oben angeführte Unterlagen (auch Kopien) können jederzeit von der Brandlands GmbH zurückgefordert werden und sind der der Brandlands GmbH jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner verpflichtet sich zudem zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Als Dritte gelten all jene Personen, die betriebsfremde Personen sind.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
  4. Eine Bestellung des Kunden, die als Offerte zum Abschluss eines Kaufvertrages anzusehen ist, können wir innerhalb von 2 (zwei) Wochen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

3 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit sich in der Auftragsbestätigung kein abweichendes Zahlungsziel befindet, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  2. Unsere Preise gelten ab Werk und ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht einbezogen.
  3. Sofern der Vertragspartner eine fällige Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht binnen einer Woche vollständig erfüllt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder beantragt wurde, ist die Brandlands GmbH berechtigt, die vorstehend geregelten Zahlungsbedingungen für zukünftige Rechnungen gegenüber dem Vertragspartner zu ändern.
  4. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt sowohl uns als auch dem Kunden unbenommen.
  5. Wird abweichend zu den vorbenannten Regelungen in der Auftragsbestätigung eine frachtfreie Lieferung abgemacht, gilt diese nur ab einem Mindestbestellwert von € 300. Die bei einer gewünschten Expressfracht entstehenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Unter freier Lieferung ist Abzug der Frachtkosten am Rechnungsbetrag unserer Rechnungen zu verstehen.
  6. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Gewichte und Mengen maßgebend, sofern der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht.
  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Bei Zurückbehaltungsrechten muss der Gegenanspruch zudem aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
  8. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung all unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
  9. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4 Lieferung

  1. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche technischen Fragen schriftlich abgeklärt sind und der Kunde alle Verpflichtungen ordnungsgemäß und pünktlich erfüllt hat.
  2. Die angegebenen Liefertermine sind nur ungefähr und nicht bindend, da sie allem Unvorhergesehenen untergeordnet sind, dass uns von der Einhaltung der Termine abhalten könnte, ohne dass hierdurch ein Recht des Kunden entsteht, die Vertragsauflösung oder Schadenersatz wegen verspäteter Ausführung der Leistung zu verlangen.
  3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Zahlungsverzug geraten ist.
  5. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 80 Tagen nach Erhalt der Lieferung leer und frachtfrei an uns zurückzuschicken. Der Verlust und die Beschädigung einer Leihverpackung gehen zu Lasten des Kunden. Leihverpackungen sind ausschließlich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt und sind mit höchster Sorgfalt zu behandeln.
  6. Wird die Waren an den Kunden oder an einen anderen vom diesem bestimmten Ort versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  7. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

5 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung, wie etwa im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens, fortbesteht. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ists berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Alle aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
  3. Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sache verarbeitet oder vermischt wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wir für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilmäßig uns Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für uns.
  4. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Beschädigung und Abhandenkommen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
  6. Wir geben, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
  7. Sollte der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein, so ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele, eine sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen.

6 Mängelansprüche

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen jeglicher Art sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 14 Tagen ab Wareneingang schriftlich direkt an uns gerichtet werden und wenn Menge, Warentyp, betreffende Artikel und Chargennummer sowie der Grund der Reklamationen genannt werden. Dieselbe Frist läuft bei versteckten Mängeln ab möglicher Entdeckung des Fehlers, z. B. durch Stichproben und/oder technische Prüfung. Liegt ein Gesamtauftrag vor, so sind evtl. Teillieferungen separat zu rügen. Gehen wir auf Reklamationen der Sache nach ein, verlieren wir dadurch nicht das Recht, die Rüge als verspätet oder unzutreffend zurückzuweisen.
  2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten Waren einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
  3. Über den Einsatz der Ware entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Sofern nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck schriftlich zugesichert werden, sind auch Beratung oder Hinweise unverbindlich. Sie befreien den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfung, erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung. Für eine unterbliebene Beratung haften wir auch im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, wenn damit eine den Verwendungszweck gefährdende Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. Im Übrigen schließen wir für die Leistungs- und Beschaffenheitsbestimmung u. a. Werbeangaben, Prospektinhalte unserer Produkte und/oder öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern und Vertriebspersonen (einschließlich Handelsvertreter) aus.
  4. Sämtliche Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, vorbehaltlich eventuelle Rückgriffsansprüche gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers).
  5. Rücksendungen erfolgen stets auf Risiko des Kunden.

7 Haftung

  1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Kunden gegen uns oder einen Angestellten, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz solcher Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.
  2. Für Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften wir nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Absatzes 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Absatzes 2 aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt.
  3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen bei unseren Zulieferern, behördlichen Maßnahmen sowie allen sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die nicht in unserem direkten Haftungsbereich liegen, wird die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Dies ist dem Kunden rechtzeitig anzuzeigen. Wird eine Lieferung aus den vorstehenden Gründen unmöglich, so werden wir und unsere Kunden gegenseitig von den bestehenden Pflichten befreit.
  4. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird eine Vertragsstrafe nicht akzeptiert.

8 Datenschutz

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die zu verarbeitenden Daten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und im Anhang 3 dieses Vertrages zu dokumentieren. Die Sicherheitsmaßnahmen haben einem dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  2. Die getroffenen Maßnahmen können im Laufe der Zeit der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Die Auftragnehmerin darf entsprechende Anpassungen nur vornehmen, wenn diese mindestens das Sicherheitsniveau der bisherigen Maßnahmen erreichen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin nur wesentliche Anpassungen mitteilen.
  3. Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin bei der Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der einzuhaltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Auftragnehmerin hat auf Anfrage an der Erstellung und der Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten der Auftraggeberin mitzu­wirken. Die Auftragnehmerin wirkt bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und ggf. bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörden mit. Sie hat der Auftraggeberin alle erforderlichen Angaben und Dokumente auf Anfrage offenzulegen.

9 Sonstiges

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehenden Daten EDV-technisch gesammelt und verarbeitet werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
  2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. Die ungültige Bestimmung ist so handzuhaben, dass der mit ihr verfolgte Zweck in gesetzlich zulässiger Weise erreicht wird.

10 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Diese Vereinbarung und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie für sämtliche sich ergebenen Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen, ist der Sitz unserer Gesellschaft in Montabaur. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.